VOB

Bauverträge öffentlicher Auftraggeber unterfallen mitsamt den vorausgehenden Vergabeverfahren der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Während die VOB/A die Vorschriften für die Durchführung von Vergabeverfahren enthält, finden sich in der VOB/B zahlreiche Vertragsbestimmungen, die auf Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern zugeschnitten sind.

Die VOB wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), einem von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetzten Gremium, erarbeitet und fortgeschrieben.

Die Inhalte der VOB finden Sie hier (Link: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VOB).